Unternehmensbewertung

Wie bewertet man ein Unternehmen?

Für viele Unternehmer ist dies eine zentrale Frage, wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. ASG Consult bietet Ihnen eine praxisorientierte Unternehmensbewertung zu einem fairen Preis. 

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Methoden der Unternehmensbewertung

  • Marktwertverfahren (Multiplikatorenverfahren)
  • Ertragswertverfahren 
  • Discounted-Cash-Flow-Methode
  • Substanzwert

Was ist mein Unternehmen wert? Unternehmen werden überwiegend nach der EBIT/EBITDA-Multiple-Methode bewertet. Im Vordergrund stehen die nachhaltig mit dem Geschäftsmodell erzielbaren Erträge. Weitere Einflussfaktoren sind Branche, Größe des Unternehmens, Struktur das Managements, Kundenstruktur und Mitarbeiterstruktur. ASG Consult bietet Ihnen eine praxisorientierte Unternehmensbewertung zu einem fairen Preis. . 

In der Praxis des Unternehmensverkauf wird das Multiplikatorenverfahren am häufigsten angewandt. Dies bedeutet, dass eine Bezugsgröße wie EBIT, EBITDA oder Umsatz mit einem Multiplikator vervielfacht werden und daraus ein Unternehmenswert resultiert. Die gängigste Bezugsgröße ist das EBIT (Earnigs before Interest and Tax).  Das EBIT kann nun von einem Geschäftsjahr zugrunde gelegt werden oder als Durchschnitt von mehreren Jahren, z.B. der vergangenen 3 Jahre oder über mehrere Jahre unterschiedlich gewichtet werden. Die zentrale Frage ist, welches ist das nachhaltig erreichbare EBIT für dieses Geschäftsmodell.

Der Multiplikator berücksichtigt Faktoren wie Branche, Unternehmensgröße, Kundenstruktur, Managementstruktur, Qualifikation und Alter der Belegschaft, Lage, Zukunftsfähigkeit etc. In KMU-Unternehmen werden heute in der Regel Multiplikatoren zwischen 4 – 7 bezahlt.

Bei anlagenintensiven Geschäftsmodellen, beispielsweise mit einem wertvollen Maschinenpark ist in der Regel die Bezugsgröße EBITDA (EBIT + AfA) die sinnvollere Basis. Bei größeren Unternehmen wird in der Regel auf EBITDA-Basis bewertet.

Der Umsatzmultiplikator ist nur bei bestimmten Geschäftsmodellen sinnvoll. Beispielsweise werden Steuerberatungskanzleien und Arztpraxen oft mit dem Umsatz-Multiple bewertet. Bei anderen Unternehmen ist dieser Ansatz in der Regel nicht zielführend.

Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 wird in der Praxis immer wieder eingesetzt. Bei diesem Investitionstheoretischen Verfahren werden die künftigen Erträge des Unternehmens mit einem Kapitalisierungszinsatz abgezinst. Die Summe der Barwerte ergibt den Unternehmenswert. Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz, der Marktrisikoprämie und dem Beta-Faktor zusammen. Bei der Bestimmung der Marktrisikoprämie und Beta-faktor spielen Faktoren wie Zyklität des Geschäftes, Unternehmensgröße, Unternehmerabhängigkeit, Kundenstruktur, Kapitalstruktur, Substanzwerte, technologischer Fortschritt und Wettbewerbssituation eine maßgebliche Rolle.

Wichtig ist die echte Ertragskraft des Unternehmens zu ermitteln. Eine zentrale Frage ist, welche Kosten hätte ein potenzieller Käufer nicht zu tragen. Beispielsweise sind dies überhöhte Geschäftsführergehälter, Tantiemen, hohe Fuhrparkkosten, Beschäftigung von Familienmitgliedern, welche keinen entsprechenden Gegenwert leisten oder einmalige bzw. außerordentliche Aufwendungen und Erträge. Insofern ist eine zentrale Aufgabe der Unternehmensbewertung die normalisierte Bezugsgröße zu ermitteln.

In einer Cash and Debt free Rechnung wird vom Unternehmenswert = Enterprise Value auf den Eigenkapitalwert = Equity Value übergeleitet. In der Regel erhöhen Cash-Positionen den Wert und Nettofinanzverbindlichkeiten reduzieren den Wert.

Fragen & Antworten zum Thema Unternehmensbewertung

In der Praxis des Unternehmensverkaufes wird überwiegend mit der EBIT/EBITDA Multiple Methode gearbeitet.

Der grobe Ablauf sieht folgendermaßen aus:

  1. Auswertung und Analyse der Bilanzen der letzten drei bis fünf Jahre
  2. Erstellung eines Forecasts für das aktuelle Jahr
  3. Normalisierung der Zahlen
  4. Planung zukünftiger Jahre
  5. Wahl des Bewertungsverfahrens
  6. Ermittlung des Unternehmenswertes

 

Eine Auswahl möglicher Bewertungskorrekturen:

  • Gehalt & Zuwendung von Eigentümern/ Führungskräften bzw. im Unternehmen nicht involvierter Familienmitglieder
  • Pensionszahlungen
  • Miet- oder Leasingzahlungen über dem fairen Marktwert
  • Überhöhte Abschreibungswerte
  • Modernisierungsbedarf

Wir bieten explizit an Unternehmensbewertungen durchzuführen. Bei Mandaten zum Unternehmensverkauf gehört die Aufbereitung der Daten, die Bewertung des Unternehmens und das Erstellen eines Informations-Memorandums zum Leistungsumfang.

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Ihr Ansprechpartner

Artur Spraul
Geschäftsführer und Gesellschafter

Telefon: 0711. 53 06 39-20
E-Mail: artur.spraul_at_asg-consult.de

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